Generalplanung

Entlastung von Bauherrenfunktionen.

Mit unserer Generalplanung wird der Bauherr und Auftraggeber von seiner Funktion als Schnittstellenkoordinator zwischen Architekt und Fachplanern wie Tragwerksplaner, Schallschutz-, Brandschutz-, Wärmeschutzplaner, Haustechnikplanung, Freiflächenplaner sowie Gutachtern wie Vermesser, Bodengutachter und sonstigen Sonderingenieuren entlastet.

Im klassischen Einzelvertragsverhältnis zwischen Architekt und Bauherrn übernimmt der Architekt die technische Koordination der Fachplaner.

Der Generalplaner beauftragt darüber hinaus die Fachplaner und Gutachter direkt und übernimmt gleichfalls die Bauherrenfunktion gegenüber diesen wie bspw. Planungsorganisation, dem Koordinationsgeschehen zwischen den Fachplanern und der Fortschrittskontrolle. Der Bauherr und Auftraggeber reduziert dadurch seine Schnittstellen deutlich und spart eigene Ressourcen ein.

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