Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Ausgebildeter SiGe-Koordinator.

Laut der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Dieser ist verantwortlich, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden, kontrolliert, koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um eine umfangreiche Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten.

Als ausgebildeter SiGe-Koordinator gemäß RAB 30 bieten wir diese Zusatzleistung unseren eigenen Bauherren an. Bei Großbauprojekten kann die Leistung auf Anfrage auch externen Bauherren als eigenständige Leistung angeboten werden.

25 Jahre Erfahrung

kompetentes Experten-Team

Alle Leistungsphasen